Anlage Nr. 1. „GyőrBike Öffentliches Leihfahrradsystem“ – „GYŐRBIKE“ Allgemeine Vertragsbedingungen

Präambel

Das Öffentliche Leihfahrradsystem GyőrBike ist ein Leihfahrradsystem, das im Rahmen des Projektes „Entwicklung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs in der Region Westpannonien“ unter der Code-Nummer NYDOP 3.2.1/B-12-2013-0001 verwirklicht wird. Das GyőrBike Öffentliche Leihfahrradsystem ist eine neue Verkehrsalternative in Győr. Man kann die Fahrräder mit dem einzigartigen, für diesen Zweck entworfenen Design von den einheitlich ausgestalteten Stationen an den frequentierten Knotenpunkten der Stadt ausleihen, und nach der Benutzung bei irgendeiner anderen Docking Station abgeben. Dieses System ist kein durchschnittliches Fahrradausleihsystem, sondern eine neue Form des öffentlichen Verkehrs, deren Ziel es ist, den bequemen und schnellen Verkehr der Menschen innerhalb der Stadt zu unterstützen.

Im Rahmen des GyőrBike Systems stehen an 35 Stationen (siehe auf der Webseite www.gyorbike.hu insgesamt an 438 Docking Stationen 234 Fahrräder (35 ebike) zur Verfügung. Die Docking Stationen an den Ausleihstationen sind mit dem jeweiligen Ausleihterminal verbunden.

Die Ausleihe der Fahrräder ist für die regelmäßigen Benutzer mit der GyőrBike Karte, für die Gelegenheitsnutzer nach der Registrierung mit einem im e-mail erhaltenen PIN-Code möglich.

Zur Benutzung von GyőrBike System ist für die Gelegenheitsnutzer eine Registration erforderlich, welche auf der Webseite www.gyorbike.hu, an den GyőrBike Ausleihstationen mit Registrierungsmöglichkeit, bzw. an den Kartenverkaufsstellen und im Kundendienstbüro durchgeführt werden kann. Nach der Registrierung und dem Kartenkauf kann man die Fahrräder mit Hilfe des im e-mail erhaltenen PIN-Codes an der Steuersäule der Ausleihstationen ausleihen.

Die Fahrräder können 24 Stunden am Tag ausgeliehen werden.

Haben Sie bereits eine gültige Registrierung in unserem GyőrBike Fahrradverleihsystem? Dann brauchen Sie keinen neuen Account registrieren, wenn Sie unsere andere Fahrradleihsysteme benutzen möchten. Ganz einfach: Sie haben direkt Zugang an den folgenden Systemen: BabiBike, EgerBringa, KombiBike, MariaValeriaBike, PecsiKe, Vbike. Benutzen Sie Ihre Logindaten von GyőrBike um in den anderen Systemen einzuloggen. Bitte achten Sie darauf, dass eine gültige Karte oder ein gültiger Pass für das GyőrBike System nicht für die Zusatzsysteme verwendet werden kann. Um den anderen Systemen nutzen zu können, bitte in dem gewählten Bereich einen gültigen Pass (oder eine gültige Karte) zu kaufen.​

Die GyőrBike Karte ist eine Kunststoffkarte mit einer eigenen Identifizierungsnummer („Smart-Karte“), welche den Eigentümer der Karte gleichzeitig zur Ausleihe von einem Fahrrad berechtigt. Die Karte mit einer Gültigkeit von einem ganzen oder halben Jahr kann an den Kartenverkaufsstellen und im Kundendienstbüro gegen eine Mietgebühr für die Karte, durch den Abschluss eines Mietvertrages, durch den Kauf eines Abonnements und durch das Aufladen eines Mindestbetrages erworben werden. Mit der Karte ist es möglich, die mit der speziell entworfenen GYŐRBIKE Aufschrift versehenen Fahrräder des GyőrBike Systems direkt an den Docking Stationen auszuleihen, wo der Ausleihprozess mit Hilfe eines mit GYŐRBIKE-Aufschrift versehenen Kartenlesers abgewickelt werden kann.

Zur Benutzung von GyőrBike System ist für die Gelegenheitsnutzer eine Registration erforderlich, welche auf der Webseite www.gyorbike.hu, an den GyőrBike Ausleihstationen mit Registrierungsmöglichkeit, bzw. an den Kartenverkaufsstellen und im Kundendienstbüro durchgeführt werden kann. Nach der Registrierung und dem Kartenkauf kann man die Fahrräder mit Hilfe des im SMS erhaltenen PIN-Codes an der Steuersäule der Ausleihstationen ausleihen.

Die Leihfahrräder sind mit elektronisch gesteuerten Verschlüssen an den Docking Stationen abgeschlossen. An den Docking Stationen sind Kameraüberwachungsysteme installiert.

Das Steuerungssystem kennt den genauen Ort von jedem geparkten und ausleihbaren Fahrrad, dementsprechend kann die Menge der Fahrräder an den einzelnen Stationen optimiert werden.

Das GyőrBike Öffentliche Leihfahrradsystem ist im Eigentum der Gemeinde von Győr, der Stadt mit Komitatsrecht, die Betreiberfirma vom GyőrBike System ist Cycleme Bérkerékpár Rendszerek Kft.

Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachstehend: AVB) beinhalten die Bedingungen, mit welchen das GyőrBike System in Anspruch genommen werden kann. Die AVB bilden die untrennbare Anlage des zwischen dem Benutzer des GyőrBike Systems und des Betreibers vom GyőrBike System geschlossenen Vertrages bezüglich Benutzung der GyőrBike Karte und des Leihfahrrades. Die AVB werden vom Benutzer durch die Registration in das GyőrBike System, bzw. durch den Abschluss des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad angenommen.

  • Telefonnummer vom Call Center: +36 (30) 875-6000
  • Adresse der Webseite: www.gyorbike.hu

I. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN

In den vorliegenden AVB haben die folgenden Begriffe die nachstehend bestimmten Bedeutungen:

  1. Docking Station: ein Gerät an den Ausleihstationen, zuständig für die Befestigung vom GyőrBike Fahrrad. Besteht aus dem TAG-Leser, aus dem Kartenleser, aus dem Verschluss und aus zwei leistungsstarken Led-Lichtquellen.
  2. GYŐRBIKE Fahrrad: Individuell entworfenes Fahrrad, dessen Teile nur mit speziellen Werkzeugen abmontiert werden können. Der Fahrradrahmen und die Teile sind keine Standardteile, der Sitz kann nicht entfernt werden. Die Fahrräder sind mit großem Schutzblech vorne und hinten und mit Gepäckträger vorne versehen, die Reifen haben einen Reflektor-Rückstrahlerstreifen, und ein Dynamo ist in die vordere Nabe montiert, wodurch die ständige Beleuchtung gesichert wird.
  3. Benutzer: diejenige natürliche oder juristische Person, die für die Benutzung der GyőrBike Karte auf bestimmte Zeit den Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad abschließt oder sich als Gelegenheitsnutzer registriert, und im Besitz einer GyőrBike Karte mit positivem Saldo, bzw. des im e-mail erhaltenen Pin-Kodes und des gekauften Tickets für die Benutzung des GyőrBike Fahrrades gemäß vorligenden AVB berechtigt wird.
  4. GyőrBike Karte: eine Magnetkarte, die an den Kartenverkaufsstellen und im zentralen Kundendienstbüro für bestimmte Zeit, für ein halbes oder ein ganzes Jahr in Anspruch genommen werden kann
  5. Ausleihung: das GyőrBike Fahrrad wird vom Benutzer für eine Dauerund in einer bestimmten Art und Weise benutzt, wie dies in den AVB festgelegt ist.
  6. Ausleihstation: Ein Ort innerhalb des Verwaltunggebietes der Stadt Győr mit Komitatsrecht zum Ausleihen von Fahrrädern, der aus einer Steuersäule, aus Docking Stationen in einer bestimmten Anzahl und aus GyőrBike Fahrrädern in einer bestimmten Menge besteht.
  7. Telefonzentrale/Call-center: eine Zentrale, die von den Benutzern und von den interessierten Personen angerufen werden kann, wo die Mitarbeiter Auskunft über das System geben, die aufgetauchten Fehler, Bemerkungen registrieren und dafür sorgen, dass die technischen Probleme und die sonstigen Fehler behoben werden.
  8. Zentrales Kundendienstbüro: der Benutzer kann hier den Mietvertrag für die Győrbike Karte und für das Leihfahrrad abschließen, die GyőrBike Karte zum Ausleihen des GyőrBike Fahrrades beziehen, die Karte mit dem gewünschten Betrag aufladen, bzw. Rechnung beantragen, die verlorene, beschädigte Karte ersetzen, persönlich Fehler anmelden und vollständige Verwaltung bekommen. Hier wird die Arbeit der Kartenverkaufsstellen koordiniert.

    Adresse und Öffnungszeiten des Büros, bzw. Kontaktdaten:

    Adresse: H-9021 Győr, Baross Gábor út 21.

    Tel.: 06 (96) 311-771, 06 (96) 336-817

    E-mail: gyor@tourinform.hu

    Öffnungszeiten:

    Montag – Freitag: 9.00 – 18.00

    Samstag: 9.00 – 14.00 

    Sonntag: 9.00 – 14.00 

  9. Service: H-9028 Győr, Régi Veszprémi út 14-16.
  10. Kartenverkaufstellen: Vertragspartner, wo der Benutzer den Mietvertrag für die Győrbike Karte und für das Leihfahrrad abschließen kann, die GyőrBike Karte (Magnetkarte), bzw. den Mietvertrag für die Győrbike Karte und für das Leihfahrrad zum Ausleihen des GYŐRBIKE Fahrrades beziehen und die GyőrBike Karte mit dem gewünschten Betrag aufladen kann

Aktuelle Liste, Adressen und Öffnungszeiten der Kartenverkaufsstellen ist auf der Webseite www.gyorbike.hu zu erreichen.

  1. Steuersäule: ein mit der Station verbundenes Gerät, das zum Ablesen der GyőrBike Karte und zur Ausleihung durch den im e-mail erhaltenen PIN-Code dient. Elemente der Steuersäule sind: das Steuerungscomputer, das Kartenablesesystem, das Monitor und die Tastatur. Bei der Steuersäule der Ausleihstationen mit installiertem Bankkartenterminal und Registrationsmöglichkeit ist es möglich, sich zu registrieren, Karten zu kaufen, den Saldo aufzuladen (Geld einzahlen), mit Bankkarte zu bezahlen.
  2. Betreiber: ader Betreiber vom GyőrBike Leihfahrradsystem ist Cycleme Bérkerékpár Rendszerek Kft. 11-09-022843, Sitz: H-2500 Esztergom, Mátyás király utca 45., Postanschrift: H-1123 Budapest, Alkotás utca 53. Gebäude F, II. Stock, Steuernummer: 24951089-2-11, E-Mail-Adresse: office@cycleme.hu.
  3. System: Ein Leihfahrradsystem mit der Bezeichnung GyőrBike Öffentliches Leihfahrradsystem, das im Rahmen des Projektes „Entwicklung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs in der Region Westpannonien“ unter der Code-Nummer NYDOP 3.2.1/B-12-2013-0001 verwirklicht wurde.
  4. Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad: der Vertrag, der zwischen dem Betreiber und dem Benutzer fallweise oder dauerhaft im Zusammenhaft mit der Benutzung des GYŐRBIKE Fahrrades und der GyőrBike Karte abgeschlossen wird, mit welchem der Benutzer berechtigt wird, das GYŐRBIKE Fahrrad zu benutzen. Der Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad kann im Falle eines Gelegenheitsnutzers durch Registrierung und den Kauf eines Tickets, im Falle eines regelmäßigen Benutzers durch den Abschluss eines Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad an den Kartenverkaufsstellen oder in dem Zentralen Kundendienstbüro zustande kommen.
  5. Webseite: die von dem Betreiber betriebene Internetseite www.gyorbike.hu.

II. Gültigkeit von den AVB

Die Gültigkeit der vorliegenden AVB erstreckt sich auf alle vom Betreiber im Zusammenhang mit dem System angebotenen Dienstleistungen innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Győr. Über diese Dienstleistungen kann man sich auf der Webseite informieren.

Zum Abschluss eines Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad zur Benutzung des Systems ist eine Person unter 14 Jahren nicht berechtigt. Der Betreiber betrachtet die Verträge zur Inanspruchnahme des GyőrBike Fahrrades in Bezug auf natürliche Personen über 14 Jahre als Verträge mit kleinerer Bedeutung gemäß ung. BGB § 2:12 Absatz (2) Punkt b) zur Deckung der gewöhnlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, daher wird die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum Abschluss dieser Verträge nicht benötigt.

Durch den Abschluss des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad drückt der Benutzer aus, dass er durch die vorliegenden AVB gebunden ist.

Die Verfügungen der AVB sind auch ohne separate schriftliche Klausel für den Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad zwischen dem Benutzer und dem Betreiber bindend.

Die vorliegenden AVB sind ab dem 7. September 2015 auf unbestimmte Zeit gültig. Der Betreiber ist berechtigt, die AVB und deren Anlagen jederzeit zu modifizieren, und die Modifizierungen erstrecken sich auch auf die zum Zeitpunkt der Modifizierung geltenden und gültigen Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad. Die jeweilige Modifizierung wird unter den „Bekanntmachungen” auf der Webseite 10 Tage vor dem Inkrafttreten veröffentlicht und wird anschließend gleichzeitig mit dem Zeitpunkt der Erscheinung unter den „Informationen/Verträgen” gültig. Sollte der Benutzer die modifizierten Bedingungen der AVB für sich nicht zur Kenntnis nehmen, ist er berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Modifizierung von den AVB unter den „Bekanntmachungen” die von ihm abgeschlossenen Mietverträg(e) für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad mit einer schriftlichen Kündigung fristlos zu beenden. Die Beendigung wird in dem Falle gültig, wenn der Benutzer seine GyőrBike Karte innerhalb von 10 Tagen nach Inkrafttreten der als Grund für die Kündigung der AVB dienenden Modifizierung in dem Zentralen Kundendienstbüro oder an einer der Kartenverkaufsstellen für den Betreiber zurückgibt. Wird die GyőrBike Karte nicht zurückgegeben, dann ist die Kündigung unwirksam und ungültig.

Bei Fragen, die in den AVB, bzw. in dem Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad nicht geregelt sind, sind das in Ungarn jeweils gültige Bürgerliche Gesetzbuch, bzw. die sonstigen bezüglichen Rechtsvorschriften maßgebend. Für die AVB und für den Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad gilt das ungarische Recht.

III. Fahrradausleihmöglichkeiten / Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad

Der Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad, der den Benutzer für die Inanspruchnahme des GyőrBike Fahrrades berechtigt, kann auf Dauer oder auf Einzelfallbasis abgeschlossen werden. Sowohl durch den Abschluss eines Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad auf Dauer, als auch durch einen auf Einzelfallbasis wird der Benutzer berechtigt, das GyőrBike Fahrrad jederzeit innerhalb der Betriebszeit in Anspruch zu nehmen.

III.1. ür regelmäßige Benutzer / Dauerhafter Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad

Der Abschluss und die Unterzeichnung des dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad erfolgt in jedem einzelnen Fall persönlich im Zentralen Kundendienstbüro oder an den Kartenverkaufsstellen. Nach dem Abschluss des dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad stellt der Betreiber für den den Vertrag abschließenden Benutzer eine GyőrBike Karte aus. Die Erteilung der GyőrBike Karte erfolgt ausschließlich durch den Abschluss eines dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad. Die Gültigkeit des dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad entspricht dem Gültigkeitsdatum des gekauften GyőrBike Abonnements. Nach dem Ablauf der Gültigkeit des gekauften GyőrBike Abonnements kann der Benutzer ein neues Abonnement ausschließlich im Zentralen Kundendienstbüro oder an den Kartenverkaufsstellen kaufen, wozu der Abschluss und die Unterzeichnung eines dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad benötigt wird.

Ein bestimmter Benutzer, der eine natürliche Person über 18 Jahren ist, darf gleichzeitig höchstens über vier gültige dauerhafte Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad verfügen. Eine bestimmte natürliche Person darf – aufgrund eines dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad – höchstens eine gültige GyőrBike Karte besitzen, dementsprechend darf der Benutzer, der eine natürliche Person über 18 Jahren ist, gleichzeitig über vier gültige Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad und über vier GyőrBike Karten verfügen und gleichzeitig höchstens vier GyőrBike Fahrräder ausleihen.

Studenten über 14 Jahren mit Studentenausweis können ein Studentenabonnement für ermäßigten Preis kaufen.

Ein bestimmter Benutzer, der eine natürliche Person unter 18 Jahren ist, darf gleichzeitig höchstens über einen gültigen dauerhaften Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad verfügen.

Ein bestimmter Benutzer, der eine natürliche Person unter 18 Jahren ist, kann aufgrund eines dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad höchstens eine gültige GyőrBike Karte besitzen, dementsprechend darf der Benutzer, der eine natürliche Person unter 18 Jahren ist, gleichzeitig über einen gültigen dauerhaften Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad und über eine GyőrBike Karte verfügen und gleichzeitig höchstens ein GyőrBike Fahrrad ausleihen.

Ein bestimmter Benutzer, der eine nicht natürliche Person ist, darf gleichzeitig höchstens über zehn gültige dauerhafte Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad verfügen. Eine bestimmte nicht natürliche Person darf – aufgrund eines dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad – höchstens eine gültige GyőrBike Karte besitzen. Über zehn Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad, bzw. bei einem Anspruch auf GyőrBike Karten wird dem Antrag der nicht natürlicher Person vorab vom Betreiber zugestimmt und der Abschluss des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad mit der nicht natürlicher Person genehmigt.

Zum Abschluss eines dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad sollen die folgenden Angaben von der, den dauerhaften Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad abschließenden natürlichen Person, dem Benutzer bereitgestellt werden:

  • Name, Geburtsname
  • Staatsangehörigkeit,
  • Adresse des Wohnortes in Ungarn oder Wohnort und Aufenthaltsort (wenn es beide gibt)
  • Nummer vom Personalausweis/Pass/Führerschein
  • Geburtsort,-datum
  • Name der Mutter
  • Handynummer
  • E-Mail-Adresse

Zum Nachweis der obigen Angaben sind im Falle eines ungarischen Staatsangehörigen gültige Personalausweisdokumente (Personalausweis, Führerschein im Kartenformat oder Reisepass), im Falle eines ausländischen Staatsangehörigen ein gültiger Personalausweis und zum Nachweis des Wohnsitzes oder zum gleichzeitigen Nachweis des Wohnsitzes und des Aufenthaltsortes sowohl für ungarische, als auch für ausländische Staatsangehörige eine von den ungarischen Behörden ausgestellte gültige Wohnsitzbescheinigung erforderlich. Der Benutzer ist verpflichtet, bei jeder Änderung seiner Angaben den Betreiber innerhalb von 5 Tagen zu benachrichtigen und die die Änderung nachweisenden Dokumente für den Betreiber an der Kartenverkaufsstelle oder im Zentralen Kundendienstbüro vorzuweisen.

Zum Kauf einer Studentenkarte soll man den gültigen Studentenausweis vorzeigen.

Handelt es sich um eine nicht natürliche Person, Institut, Zivielorganisation, dann kann der Benutzer, wenn er in Ungarn registriert wurde, mit einem gültigen Firmenauszug oder mit einerm Nachweis über die Registrierung und mit einem Unterschriftsexemplar (Unterschriftsmuster) des zur Vertretung Berechtigten, wenn er in Ungarn nicht registriert wurde, dann mit einem Nachweis über die Registrierung im Ausland, sowie mit einem Nachweis zur Vertretung seines Vertretungsberechtigten einen dauerhaften Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad abschließen. Der anwesende zur Firmenzeichnung berechtigte Vertreter ist verpflichtet, ihre Person vor Vertragsabchluss gemäß Regelungen bezüglich natürlicher Personen vorzuweisen. Anstelle eines Vertretungsberechtigten darf auch ein Bevollmächtigter vorgehen. In diesem Fall soll die Bevollmächtigung als Privatdokument mit vollständiger Beweiskraft oder als öffentliche Urkunde die oben aufgeführten persönlichen Angaben sowohl des Vertretungsberechtigten, als auch des Bevollmächtigten beinhalten.

Durch die GyőrBike Karte wird die, die Karte rechtmäßig benutzende Person zur Benutzung der an den GyőrBike Fahrrad-Sammelstationen befindlichen Fahrräder berechtigt.

Aufgrund der GyőrBike Fahrradkarte ist im Falle einer natürlichen Person ausschließlich diejenige Person berechtigt, die GyőrBike Karte zu benutzen, für die die jeweilige GyőrBike Karte ausgestellt wurde. Sollte der Benutzer die für ihn ausgestellte GyőrBike Karte oder die Identifizierungsnummer und PIN-Code für andere übertragen, ist für die Tätigkeit der die GyőrBike Karte oder die Identifizierungsnummer und den PIN-Code benutzenden dritten Person, bzw. für die von ihr eventuell verursachten Schäden gegenüber dem Betreiber derjenige Benutzer verantwortlich, für den die GyőrBike Karte ausgestellt worden ist. Der Betreiber betrachtet die für die Benutzung der GyőrBike Karte abgeschlossenen Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad in jedem Fall so, dass diese Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad von dem Benutzer abgeschlossen wurden, für den die jeweilige GyőrBike Karte ausgestellt ist.

Die Karten, die für Benutzer nicht natürlicher Person ausgestellt werden, können für die von dem Benutzer bestimmten natürlichen Personen zwecks Benutzung übergeben werden. Der Benutzer, der keine natürliche Person ist, haftet für die Tätigkeit, sowie für die verursachten Schäden von den Personen, für die die GyőrBike Karte zwecks Benutzung übergeben wurde.

Der Benutzer kann das Guthaben auf der für ihn ausgestellte GyőrBike Karte weder teilweise noch ganz auf eine für einen anderen Benutzer ausgestellte Karte übertragen. Der Höchstbetrag des Guthabens auf der GyőrBike Karte wird in der Informationsbroschüre auf der Webseite aufgeführt. Die Anzahl der Kartenaufladungen wird nicht beschränkt, der Aufladungsbetrag kann nicht höher als der angegebene Höchstbetrag des Guthabens sein.

 

III.1.1. Die GyőrBike Karte

Die GyőrBike Karte ist eine Kunststoffkarte mit einer eigenen Identifizierungsnummer, welche den Benutzer der Karte zur Fahrradausleihe berechtigt.

Eine GyőrBike Karte kann man durch den Abschluss des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad, durch Bezahlung des Abonnements für ein ganzes oder für ein halbes Jahr, bzw. mit der Aufladung des Mindestbetrages an den Kartenverkaufsstellen und im Zentralen Kundendienstbüro beziehen, die Adressen sind am Bildschirm der Steuersäulen unter dem Menüpunkt „Kartenverkaufsstellen“, bzw. auf der Webseite zu finden.

Die Gültigkeit der GyőrBike Karte stimmt mit dem Ablaufdatum des dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad überein. Die Gültigkeit der GyőrBike Karte kann an den Kartenverkaufsstellen und im Zentralen Kundendienstbüro durch den Kauf eines neuen Abonnements verlängert werden.

Wenn der Benutzer die für ihn ausgestellte GyőrBike Karte verliert, beschädigt oder auf eine andere Art und Weise unbenutzbar macht, bzw. wenn sie unbenutzbar wird, kann man eine neue GyőrBike Karte nur aufgrund des gültigen oder eines erneut abgeschlossenen dauerhaften Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad einholen. Der Benutzer ist für die für ihn ausgestellte GyőrBike Karte und für die vertragsgemäße Benutzung verantwortlich. Für die Schäden, die sich aus dem Verlust der GyőrBike Karte, bzw aus der nicht vertragsgemäßen (missbräuchlichen) Benutzung resultieren, haftet der Benutzer, für den die jeweilige GyőrBike Karte ausgestellt wurde. Der Benutzer ist verpflichtet, über den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung der für ihn ausgestellte GyőrBike Karte den Betreiber innerhalb von höchstens 1 (einem) Arbeitstag nach Wahrnehmung zu informieren, persönlich im Zentralen Kundendienstbüro oder an einer der Kartenverkaufsstellen oder per Telefon durch das Call-Center.

 

III.1.2. Jahresabonnement und Kartengebühr

Zur Benutzung der GyőrBike Karte bzw. zum Zugang zum System ist es erforderlich, ein Abonnement für ein halbes oder ein ganzes Jahr zu kaufen. Die Gebühren für das Abonnement und für die GyőrBike Karte sind auf der Webseite angegeben.

Die Abonnements können an den Kartenverkaufsstellen nach Beantragung beziehungsweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Karte gekauft werden, gleichzeitig mit dem Abschluss eines neuen Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad.

Ferner muß bei dem Kauf auf jede einzelne gelöste Karte ein Mindestbetrag von HUF 2.000 aufgeladen werden. Der aufgeladene Betrag kann während der Gültigkeitsdauer des Abonnements, bzw. des innerhalb von einem Monat nach Ablauf des Abonnements gekauften erneuten Abonnements verwendet werden. Innerhalb von einem Monat nach Ablauf des Abonnements wird der nicht verwendete Betrag zurückbezahlt, nach Ablauf dieser Frist ist der Betreiber nicht zur Zurückerstattung verpflichtet. Die Ausleihgebühr des GyőrBike Fahrrades wird von dem Aufladebetrag in Abzug gebracht. Wird das Guthaben übertreten oder läuft die Gültigkeitsdauer der GyőrBike Karte ab, erlischt die Berechtigung des Benutzers zum Ausleihen von Fahrrädern. Das gibt die Docking Station mit einem piepsenden Tonsignal an. Bei der Wiederaufladung der GyőrBike Karte ist der Minussaldo zu bereinigen und das Guthaben wieder mit mindestens HUF 2.000 aufzuladen. Man kann die GyőrBike Karte an den Kartenverkaufsstellen und im Zentralen Kundendienstbüro, auf der Webseite oder an solchen Ausleihstationen aufladen, welche mit einem installierten Bankkartenterminal und Registrationsmöglichkeit versehen sind.

III.1.3. Ausleihgebühren

Jede angefangene erste halbe Stunde einer neuen Ausleihe ist mit dem gekauften, gültigen Abonnement kostenlos. Nach der ersten halben Stunde gilt jede angefangene halbe Stunde als Ausleihe und wird verrechnet. Die Ausleihgebühr wird auf der Webseite angegeben.

Die Ausleihdauer kann höchstens 10 Stunden pro Anlass betragen.

 

III.1.4. Ausleihen mit GyőrBike Karte

Mit der GyőrBike Karte kann der Benutzer die Ausleihe unmittelbar an der Docking Station beginnen. Zur Benutzung des GyőrBike Fahrrades halten wir unsere Karte zu dem Kartenleser an der Docking Station. Die Anlage gibt ein Ton- und blinkendes Lichtsignal ab, und der das Fahrrad befestigende Verschluss öffnet sich. Das Lichtsignal blinkt 20 Sekunden lang; während dieser Zeit lässt sich das Fahrrad herausheben. Anderenfalls wird der Verschluss wieder geschlossen. Nach Beginn des Ausleihvorganges haben wir 2 Minuten, um den technischen Zustand des Fahrrades zu überprüfen. Die Ausleihgebühr wird von diesem Zeitpunkt an gerechnet. Sollten Sie am Fahrrad Fehler entdecken (Wandalismus, Panne, Brüche usw.), können sie es unentgeltlich, innerhalb der oben erwähnten 2 Minuten, in die Docking Station zurücksetzen. Über das fehlerhafte Fahrrad oder die fehlerhafte Docking Station können Sie unmittelbar an der Steuersäule Meldung erstatten.

 

Was kann ich mit der GyőrBike Karte an der Steuersäule machen?

  • Abfrage vom Guthaben und von den Fahrten:

Wir können das aktuelle Guthaben abfragen, die Gültigkeit unserer Karte, sowie die Angaben der letzten vier Fahrten ablesen, bzw. welches Fahrrad wir mit welchem Code ausgeliehen haben.

  • Fehlermeldung:

Wenn wir eine fehlerhafte Docking Station oder ein fehlerhaftes Fahrrad vorfinden, können wir eine Warnmeldung abgeben.

Weitere Möglichkeiten an den GyőrBike Ausleihstationen mit installiertem Bankkartenterminal und Registrationsmöglichkeit:

  • Guthaben aufladen:

Von unserer Bankkarte können wir das Guthaben unserer GyőrBike Karte mit bestimmten Beträgen aufladen.

III.2. Für gelegentliche Benutzer /Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad auf Einzelfallbasis

Für den Abschluss eines Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad auf Einzelfallbasis sind natürliche Personen über 14 Jahren berechtigt, die nicht über einen dauerhaften Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad verfügen. Nicht natürliche Personen dürfen keine Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad auf Einzelfallbasis schließen. Zum Abschluss eines Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad braucht der Benutzer eine Bankkarte und ein Handy. Auf der Bankkarte soll man mindestens einen der Kaution entsprechenden Betrag bereit haben.

Einen Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad auf Einzelfallbasis kann man auf der Webseite oder beim entsprechenden Kundendienst oder bei den Steuersäulen der Ausleihstationen mit installiertem Bankkartenterminal und Registrationsmöglichkeit abschließen.

Die Gültigkeit des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad auf Einzelfallbasis erstreckt sich auf die Gültigkeitsdauer des gewählten Tickets. Falls der Benutzer mit einer Bankkarte mehrere Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad auf Einzelfallbasis schließen möchte, so wird der Kautionsbetrag von der Bankkarte bei jedem Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad jeweils einzeln gesperrt. Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad gilt als Vertragspartei mit dem Betreiber der Eigentümer der Bankkarte. Der Betreiber prüft die Rechtmäßigkeit der Kartenbenutzung nicht, dafür haftet der Betreiber nicht. Solche Verträge gelten als rechtmäßig abgeschlossen und die Gebühren für die Erfüllung der Verträge werden von dem Betreiber auf der Bankkarte des Benutzers von dem Kautionsbetrag abgezogen.

III.2.1. Registrierung

Zur Benutzung von GyőrBike System ist eine Registration erforderlich, welche auf der Seite www.gyorbike.hu, und an den Steuersäulen der GyőrBike Ausleihstationen mit Registrierungsmöglichkeit durchgeführt werden kann. Diese GyőrBike Ausleihstationen sind unter dem Menüpunkt „Ausleihstationen“ der Steuersäule, bzw. auf der Webseite zu finden.

Auf die während der Registration angegebene e-mail wird ein 8-stellige PIN-Code zugeschickt, der im Weiteren der Identifizierung des Benutzers dient.

 

III.2.2. Kartenkauf

Nach der Registrierung sollen Sie zum Ausleihen eines Fahrrades ein Zugang zu dem GyőrBike System gewährendes Ticket kaufen, was ebenfalls auf der Webseite www.gyorbike.hu oder an der Steuersäule der über installiertes Bankkartenterminal und über Registrierungsmöglichkeit verfügenden Győr Bike Ausleihstationen mit Bankkartenzahlung möglich ist. Das Ticket ist für die von Ihnen gewählte Dauer gültig. Diese Dauer kann 1 Tag, 3 Tage oder 7 Tage betragen. Das gültige Ticket berechtigt den Benutzer zum Ausleihen eines Fahrrades, die Nutzungsdauer kann höchstens 10 Stunden pro Anlass betragen.

Die Ticketpreise sind in der Broschüre auf der Webseite angegeben.

Beim Ticketkauf werden auf dem Bankkonto des Benutzers 30.000 HUF automatisch als Kaution gesperrt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des gekauften Tickets bringt das System von dem Kautionsbetrag den Ticketpreis, die Leihgebühr in Abzug und gibt den übrigbleibenden Betrag auf das Bankkonto des Benutzers wieder frei. Der Kautionsbetrag dient als Erstattung der Forderungen gegenüber dem Benutzer (Ausleihgebühr, Schadenersatz usw.). Wenn dieser Betrag nicht ausreicht, dann haftet der Benutzer auch für die vollständige Erstattung der von der Kaution nicht gedeckten Forderungen.

 

III.2.3. Ausleihgebühren

Die Ausleihgebühren sind in der Broschüre auf der Webseite angegeben.

Die Ausleihdauer kann höchstens 10 Stunden pro Anlass betragen.

 

III.2.4. Ausleihen mit PIN-Code

Ein Fahrrad kann nach Registrierung und nach Ticketkauf ausgeliehen werden. Nach Auswahl des Menüpunktes „Ausleihen mit PIN-Code” geben Sie den 8-stelligen Code, und nach dessen Annahme die Nummer des gewählten Fahrrades ein. Dies kann von der Docking Station abgelesen werden. Danach gibt die gewählte Docking Station mit einem Ton- und blinkenden Lichtsignal an, dass das Fahrrad aus der Docking Station herauszuheben ist. Das Lichtsignal blinkt 20 Sekunden lang; während dieser Zeit lässt sich das Fahrrad herausheben. Anderenfalls wird der Verschluss wieder geschlossen. Nach Beginn des Ausleihvorganges hat man 2 Minuten, um den technischen Zustand des Fahrrades zu überprüfen. Die Ausleihgebühr wird von diesem Zeitpunkt an gerechnet. Sollten Sie am Fahrrad Fehler entdecken (Wandalismus, Panne, Brüche usw.), können sie es unentgeltlich, innerhalb der oben erwähnten 2 Minuten, in die Docking Station zurücksetzen. Über das fehlerhafte Fahrrad oder die fehlerhafte Docking Station können Sie unmittelbar an der Steuersäule Meldung erstatten.

 

Was kann ich noch mit dem PIN-Code an der Steuersäule machen?

  • Abfrage vom Guthaben und von den Fahrten:

Wir können das aktuelle Guthaben abfragen, die Angaben der letzten vier Fahrten ablesen, bzw. welches Fahrrad wir mit welchem Code ausgeliehen haben.

  • Fehlermeldung:

Wenn wir eine fehlerhafte Docking Station oder ein fehlerhaftes Fahrrad vorfinden, können wir eine Warnmeldung abgeben.

III.3. Für jeden Benutzer

  1. Bei einem Stromausfall oder bei Beschädigung/Entladung von den Akkumulatoren an den Ausleihstationen kann der Benutzer das GYŐRBIKE Fahrrad aus der Docking Station nicht herausnehmen, allerdings kann er das GYŐRBIKE Fahrrad nach dem Ausleihen auch in diesen Fällen in die Docking Station hereinlegen. Der Betreiber macht den Benutzer daraus aufmerksam, dass falls das GYŐRBIKE Fahrrad in eine solche Docking Station zurückgelegt wurde, die außer Betrieb ist, dann kann der Benutzer bis zur Wiederherstellung des Betriebs, bis zur Behebung des Fehlers ein neues GYŐRBIKE Fahrrad weder aus der fehlerhaften, noch aus einer anderen Docking Station ausleihen.
  2. Nach dem Ausleihen kann der Benutzer das GYŐRBIKE Fahrrad in eine leere Docking Station an irgendeiner Ausleihstation zurücklegen. Bei dem Zurücklegen erleuchten die Lichtquellen der Docking Station und sie blinken 20 Sekunden lang, damit wird signalisiert, dass das Zurücklegen erfolgt ist. Das Zurücklegen des GYŐRBIKE Fahrrades in die Docking Station ist der Endzeitpunkt der Ausleihe, dies wird von dem Kartenleser aufgezeichnet, der in die Kopfeinheit der Docking Station montiert ist.
  3. Der Betreiber stellt sicher, dass das GYŐRBIKE Fahrrad zur ordnungsgemäßen Benutzung technisch geeignet ist, und dass während der Ausleihdauer Dritte keinerlei Rechte oder Ansprüche auf das GYŐRBIKE Fahrrad haben, welche den Betreiber an der Benutzung hindern, dabei einschränken oder davon ausschließen.

III.4. Verfügungen bezüglich Kündigung des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad für jeden Benutzer

  1. Der Betreiber ist berechtigt, den Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad fristlos ohne jegliche Aufforderung zu kündigen, wenn der Benutzer oder die dritte Person, für die der Benutzer die Benutzung der GyőrBike Karte oder des GyőrBike Fahrrades übergeben hat, die Verfügungen von den vorliegenden AVB verletzt. Bei einer Kündigung ist der Benutzer oder der von ihm bevollmächtigte, das System benutzende Person verpflichtet, mit der Benutzung des Systems aufzuhören, das GyőrBike Fahrrad an irgendeiner Ausleihstation zurückzulegen und die GyőrBike Karte an einer der Kartenverkaufsstellen oder im Zentralen Kundendienstbüro abzugeben. Der Betreiber erklärt gleichzeitig mit der Kündigung die GyőrBike Karte für ungültig, auch wenn die GyőrBike Karte nicht abgegeben wird. Gleichzeitig mit der Kündigung des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad ist der Betreiber berechtigt, das Guthaben auf der betroffenen GyőrBike Karte als Vertragsstrafe beizubehalten, der Benutzer ist zur Zurückforderung von diesem Guthaben nicht berechtigt. Falls der Benutzer im Zeitpunkt der Kündigung über mehrere Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad verfügt, ist der Betreiber berechtigt, alle Mietverträge für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad aus dem gleichen Grund mit fristloser Kündigung zu beenden.
  2. Bei einer Kündigung des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad ist der Betreiber berechtigt, den Abschluss von einem neuen Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad mit dem Benutzer zu verweigern, dies hängt ausschließlich von der einseitigen Entscheidung des Betreibers ab.
  3. Der Benutzer ist berechtigt, den dauerhaften Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad jederzeit einseitig, durch eine für den Betreiber zugeschickte schriftliche Rechtserklärung zu beenden. Die Erklärung kann man für den Betreiber per Post zuschicken oder persönlich im Zentralen Kundendienstbüro abgeben. Gleichzeitig mit der Erklärung ist der Benutzer verplfichtet, auch die GyőrBike Karte für den Betreiber zurückzugeben. Aufgrund der Rechtserklärung erklärt der Betreiber die GyőrBike Karte für ungültig, und das nicht verwendete Guthaben auf der Karte wird innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen für den Benutzer zurückbezahlt. Der Mietvertrag für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad wird gleichzeitig mit der Ungültigerklärung der GyőrBike Karte beendet.

IV. VORSCHRIFTEN BEZÜGLICH BENUTZUNG VOM GYŐRBIKE FAHRRAD

  1. Die maximale Ausleihdauer vom GYŐRBIKE Fahrrad beträgt 10 Stunden pro Anlass, nach Ablauf von dieser Zeit ist der Benutzer verpflichtet, das GyőrBike Fahrrad zur Ausleihstation zurückzubringen und es in die Docking Station zu legen. Falls der Benutzer das GyőrBike Fahrrad nach Ablauf des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad wegen des Fehlers der Ausleihstation nicht zurücklegen kann, ist er verpflichtet, den Betreiber darüber unverzüglich zu informieren und wie abgestimmt vorzugehen. Falls das Fahrrad länger benutzt wird, als die maximale Ausleihdauer, dann wird es von der Kundenzentrale als verschwunden erklärt, und der Betreiber ist demnach berechtigt, all die zur Verfügung stehenden rechtlichen und sonstigen Maßnahmen, bzw. Verfahren einzuleiten.
  2. Das GYŐRBIKE Fahrrad darf ausschließlich innerhalb des Verwaltungsbereichs von Győr benutzt werden, siehe dazu: www.gyorbike.hu.
  3. Der Benutzer ist verpflichtet, das Fahrrad bestimmungsgemäß, den Bestimmungen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen entsprechend zu benutzen.
  4. Der Benutzer ist verpflichtet, das GYŐRBIKE Fahrrad den gültigen Verkehrsvorschriften entsprechend, schonend und ordnungsgemäß zu benutzen.
  5. Der Benutzer erklärt durch den Abschluss des Mietvertrages für die GyőrBike Karte und für das Leihfahrrad und durch die tatsächliche Benutzung des Fahrrades, dass er aufgrund von seinem gesundheitlichen Zustand und seiner körperlichen Fähigkeiten zur Benutzung des Fahrrades geeignet ist, und für die von ihm zu vertretenden Gründen entstehenden eventuellen Verletzungen während der Ausleihung die Verantwortung übernimmt. Der Benutzer sorgt für seine eigene Gesundheits-, Vermögens- und Haftpflichtversicherung.
  6. Der Benutzer ist vor der Benutzung des Fahrrades verfplichtet, sicherzustellen, dass sich das Fahrrad technisch in einem zur Benutzung geeigneten Zustand befindet. Der Benutzer anerkennt mit dem Beginn der Benutzung, dass der Zustand des Fahrrades zum Verkehr geeignet ist.
  7. Der Benutzer ist verpflichtet, das GYŐRBIKE Fahrrad vor Diebstahl, Verlust, Beschädigungen und Vernichtung, bzw. vor alllerlei anderweitigen Schäden zu schützen, sowie im Interesse der Vermeidung von solchen Ereignissen in dem gegebenen Zustand mit einer allgemein erwartbaren Sorgfalt vorzugehen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
  8. Der Benutzer darf an dem GYŐRBIKE Fahrrad keinerlei Veränderungen, Reparaturen vornehmen.
  9. Es ist verboten, das Fahrrad für andere Personen zur Benutzung zu übergeben, auszuleihen, zu vermieten. Das GYŐRBIKE Fahrrad darf ausschließlich von dem Benutzer benutzt werden – bis auf Benutzer juristischer Personen, für die die Regelungen im Absatz II. 1. gelten.
  10. Der Benutzer darf keine anderen Personen am GYŐRBIKE Fahrrad befördern.
  11. . Es ist verboten, das GYŐRBIKE Fahrrad unter dem Einfluß von Alkohol, Medikamenten oder Drogen zu benutzen.
  12. Der Benutzer ist verpflichtet, über die außerordentlichen Ereignisse im Zusammenhang mit dem GYŐRBIKE Fahrrad, insbesondere über Beschädigungen, Diebstahl, über Unfälle, welche vom Benutzer verursacht oder erlitten wurden, die Nummer +3630 875-6000 anzurufen, sowie bei Bedarf gleichzeitig auch die Polizei zu informieren.

V. HAFTUNGSREGELUNGEN, GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN

  1. Der Benutzer haftet für die Schäden, die sich daraus ergeben, dass er das GYŐRBIKE Fahrrad nicht den Allgemeinen Vertragsbedingungen entsprechend benutzt hat, bzw. falls der Benutzer seinen Verpflichtungen gemäß Benutzungsvertrag und Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht nachgekommen ist. Diese Haftpflicht des Benutzers ist vollständig.
  2. Der Betreiber kann von der Haftung des Benutzers bei offensichtlichen Beschädigungen und sonstigen Schäden des GYŐRBIKE Fahrrades nur in dem Fall absehen, wenn der Benutzer die Beschädigungen, Schäden vor dem Benutzungsbeginn des GYŐRBIKE Fahrrades an der Steuersäule oder unter der Nummer +36 (30) 875-6000 anmeldet. Durch diese Verfügung wird das Recht des Betreibers nicht ausgeschlossen, gegenüber dem Benutzer, der Schaden verursacht hat, Ansprüche geltend zu machen.
  3. Der Betreiber kann seine zivilrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Rechtsansprüche gegenüber dem Benutzer gemäß den geltenden Rechtsvorschriften geltend machen.
  4. Im Interesse des Vermögensschutzes werden die Stationen rund um die Uhr per Video überwacht, diese Aufnahmen werden im Falle von Schädigungen, Pannen oder sonstigen Beeinträchtigungen verwendet.

VI. DATENSCHUTZ

  1. Die Datenschutzinformationen sind auf der Webseite (www.gyorbike.hu) zu erreichen, mit welchen der Benutzer bei dem Abschluss des Benutzungsvertrages vertraut gemacht wird und welche von ihm gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Benutzungsvertrages angenommen werden.

VII. BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN

  1. Der Benutzer kann sich mit den Beschwerden im Zusammenhang mit dem System entweder schriftlich oder mündlich durch das Zentrale Kundendienstbüro mit Hilfe der Kontaktdaten in der vorliegenden AVB an den Betreiber wenden.
  2. Über mündlich vorgetragene Beschwerden wird ein Protokoll aufgenommen.
  3. Der Betreiber gibt innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Einreichen der Beschwerde sachdienliche Antwort für den Beschwerdeführer, wenn er bei der Darstellung der Beschwerde seine Kontaktdaten angegeben hat. Der Betreiber ist zur Prüfung einer auf anonymer Basis vorgelegte Beschwerde nicht verpflichtet.
  4. Eine bereits beurteilte Beschwerde wird nicht wieder geprüft.
  5. Der Betreiber ist verpflichtet, das über die Beschwerde aufgenommene Protokoll und das Ergebnis der Prüfung 5 (fünf) Jahre lang aufzubewahren.
  6. Bei einer Zurückweisung der Beschwerde von dem Betreiber kann sich der Beschwerdeführer an das Schlichtungspanel wenden, das neben der Handels- und Indutriekammer des Komitats Győr-Moson-Sopron tätig ist (Adresse: H-9021 Győr, Szent István út 10/a., Telefon: 06-96-520-217, Fax: 06-96-520-218, E-Mail: bekelteto@gymskik.hu).

VIII. MODIFIZIERUNG DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Der Betreiber ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen im Interesse der Steigerung der Effizienz und des Niveaus der von ihm angebotenen Dienstleistung, sowie der Erweiterung der Dienstleistung einseitig zu modifizieren.
  2. Der Betreiber gibt im Vorfeld auf der Webseite unter „Bekanntmachungen”, sowie im Zentralen Kundendienstbüro und an den Kartenverkaufsstellen durch eine Mitteilung an einer für den Benutzer sichtbaren Stelle die Modifizierung der Allgemeinen Vertragsbedingungen bekannt, mindestens 10 Tage vor Inkrafttreten der Modifizierung. Die Mitteilung beinhaltet einen genauen Hinweis auf die modifizierten Verfügungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Modifizierung und wo die modifizierten Allgemeinen Vertragsbedingungen zu erreichen sind.

IX. SONSTIGE VERFÜGUNGEN

  1. Seitens des Betreibers die Kontaktperson(en) und ihre Kontaktdaten:

Name: Balázs Fóti

Adresse: H-1123 Budapest, Alkotás utca 53. Gebäude F, II. Stock,

E-Mail-Adresse: office@cycleme.hu

Tel. + 36 (1) 374 0934

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 7. September 2015 in Kraft. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bis auf Widerruf gültig.
  2. Bei den in den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht geregelten Fragen sind die Verfügungen des ungarischen BGBs und der entsprechenden Rechtsvorschriften anzuwenden.